Die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.a.) werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in für die Ausführung der Leistung erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden.
Nebenabreden und Zusagen werden nur gültig, wenn sie vom Zentrum für Arbeit und Bildung Frankenthal gGmbH schriftlich bestätigt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, Frankenthal (Pfalz). Die ZAB gGmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen.
Der Auftraggeber wird hiermit informiert, daß die ZAB gGmbH die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.